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AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainings/Seminaren, angeboten durch Compass Team Consulting - in Person durch Anita Schölzel und Hans Heusgen (im Folgenden CTC genannt).

1.2 Diese Vertragsbedingungen, das Anmeldeformular und der festgelegte Preis bilden den gesamten Vertrag zwischen CTC und dem/der Teilnehmer/in (im Folgenden TN genannt) der Trainingsmaßnahme und/oder des Seminars. Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen von CTC.

1.3 Mit der Anmeldung und Beauftragung durch den TN gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen TN und CTC kommt erst zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllt und unterzeichnet (die Online-Anmeldung gilt hierfür gleichermaßen und ist ohne Unterschrift gültig) und CTC dem TN die Anmeldung schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und CTC als zustande gekommen.

2.2 CTC ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3. Umfang der Dienstleistungen

CTC stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt CTC auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.

4. Durchführung des Trainings/Seminars

4.1 Der Beginn des jeweiligen Trainings/Seminars ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das vom TN gebuchte Training nicht erreicht, oder kann das geplante Training/Seminar aus einem vom CTC nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training/Seminar auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.

4.2 Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an diesem Training/Seminar absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass das Training/Seminar ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.

4.3 Für den TN ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin in besonderen Ausnahmefällen bis 14 Tage vor dem Training/Seminar möglich, unter der Voraussetzung, dass die komplette Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist und eine durch die Verschiebung entstehende Bearbeitungsgebühr von 5% der Teilnahmegebühr erneut gezahlt wird. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, bei Neuanmeldung ist die Teilnahmegebühr komplett erneut zu zahlen.

4.4 Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während des Trainings/Seminars zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang des Trainings/Seminars behindert, behält sich CTC vor, die Teilnahme des TN als beendet zu erklären. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Trainingseinheiten erstattet.

4.5 CTC kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die einzelne Trainingsmaßnahme oder einzelne Stunden verschieben.

5. Vergütung

5.1 Für die Teilnahme an dem Training/Seminar erhebt CTC Teilnahmegebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anmeldung und dem hier festgelegten Preis. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen fällig und zahlbar nach Zugang der Rechnung durch Überweisung bis spätestens 4 Wochen vor dem Training/Seminar. Der TN kann an dem Training/Seminar nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.

5.3 Der TN kann gegenüber Forderungen von CTC nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Gegenforderungen bleiben hiervon unberührt.

5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung durch CTC schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. CTC wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

6. Kündigungsgebühren

6.1 Bei einer Kündigung der Teilnahme bis

  • a) zu 6 Wochen vor Beginn des Trainings/Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des auf der Anmeldung dargestellten Gebühr fällig.
  • b) zu 4 Wochen vor Beginn des Trainings/Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der jeweiligen Gebühr fällig.
  • c) Erfolgt die Kündigung entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder nach einer Verschiebung nach Ziffer 4.3. wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig. Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) und b) genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.

6.2 Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, CTC sei kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden.

6.3 CTC bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen für Hotel und Verpflegung.

7. Verzug

7.1 Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn des Trainings/Seminars, kommt der TN automatisch in Verzug.

7.2 CTC ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben.

8. Haftung

CTC haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. CTC haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Urheberrecht

Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken des jeweiligen Trainings/ Seminars der CTC sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen sowie Mitschriften sind untersagt.

10. Datenschutz

CTC erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch ggf. die zweckentsprechende Weitergabe der Daten an in die Seminarabwicklung einbezogene Dienstleister, insbesondere Tagungsstätten/Tagungshotels.

11. Versicherungsschutz und rechtliche Hinweise

11.1 Jeder TN trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings/Seminars und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

11.2 Die durch CTC angebotenen Dienstleistungen sind keine Dienstleistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinn sondern dienen ausschließlich der Gesundheitsförderung und/oder der Persönlichkeitsentwicklung.

11.3 Die Inanspruchnahme eines Trainings/Seminars ersetzt keinen Besuch beim Arzt/Heilpraktiker.

11.4 Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Heilungsversprechen gegeben, keine Medikamente verabreicht, primär keine Leiden mit medizinischem Erfordernis behandelt.

11.5 Für einen normal gesunden Menschen stellt eine Teilnahme am professionell durchgeführten Training/Seminar kein Risiko dar. CTC rät vom Besuch ab, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf den TN zutreffen: Viel zu niedriger Blutdruck, Herzschwäche, hirnorganische Beeinträchtigungen, Geisteskrankheiten, schwere Persönlichkeits- oder Zwangsstörungen, Hysterie, Psychosen oder Schockzustände, unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss stehende TN.

11.6 Mit der Akzeptanz der AGB akzeptiert der TN folgende Punkte:

  • a) CTC ist seiner Informations- und Aufklärungspflicht nachgekommen.
  • b) die Teilnahme an einem Training/Seminar findet auf eigene Gefahr und ohne Haftung durch CTC statt.
  • c) die Teilnahme an einem Training/Seminar findet auf eigenen Wunsch statt.
  • d) mit der Teilnahme an einem Training/Seminar bestätigt der TN CTC seine normale psychische und physische Belastbarkeit (Eltern bestätigen dies für ihre Kinder).
  • e) der Erfolg der Teilnahme an einem Training/Seminar hängt auch vom TN ab.

11.7 CTC schließt Dienstleistungsverträge bezüglich Trainings/Seminaren ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Eltern, die für Ihre Kinder einen Dienstleistungsvertrag für ein Training/Seminar abschließen, erkennen die hier unter Punkt 11.1 - 11.6 aufgeführten Hinweise an und bestätigen diese uneingeschränkt für ihr Kind.

12. Sonstiges

12.1 Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

12.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, München.